Ablauf

Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen behandeln allgemein alle Patienten, die bei Anmeldung jünger als 21 Jahre alt sind. Durch die Kassenzulassung können alle gesetzlich Versicherten ebenso versorgt werden wie Privatversicherte oder Selbstzahler. 




1 | Kontaktaufnahme

Interessierte können während der telefonischen Erreichbarkeit donnerstags von 9 bis 11 Uhr Uhr unter der Telefonnummer 0 172 7 157 436 anrufen. Außerhalb dieses Zeitfensters finden Behandlungen statt und ich widme mich voll und ganz den Patient:innen. Gerne kann die Kontaktaufnahme auch per email erfolgen. 


2 | Kennenlernstunden

In der ersten Sprechstunde werden die Rahmenbedingungen und Organisatorisches besprochen. Außerdem werden die Anliegen aller Anwesenden sortiert. Daher plane bitte für diesen Termin in der Regel 100 Minuten ein. Bitte bringe die Versichertenkarte (des Patienten) mit. Unterlagen wie Schulzeugnisse, Arztbriefe oder Klinikberichte sind je nach Thematik ebenfalls hilfreich. Ergibt sich in den ersten Terminen ein Therapiebedarf, folgen im Anschluss weitere Sitzungen, die sogenante Probatorik. Sie dient der Datenerhebung, Diagnosestellung und Therapieplanung. Gleichzeitig können Patient:innen im Rahmen der Probatorik prüfen, ob sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. 


3 | Arztbericht

Für den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei der Krankenkasse wird ein Konsiliarbericht von Deinem Kinderarzt, Hausarzt oder einem Facharzt, bei dem Du in Behandlung bist, benötigt Mit diesem Konsiliarbericht soll von ärztlicher Seite bescheinigt werden, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt, die gegen eine Psychotherapie spricht. Die konkrete Vorgehensweise werden wir persönlich besprechen.


4 | Antrag auf Psychotherapie

Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorik müssen vorab nicht extra genehmigt werden und werden ohne Antrag von den gesetzlichen Kassen finanziert. Am Ende der Probatorik steht eine gesicherte Diagnose und ein Behandlungsplan. Mit diesem beantragen wir bei der Krankenkasse ein Stundenkontingent für die Therapie. Nach der schriftlichen Genehmigung werden die Kosten von den gesetzlichen Versicherungen vollumfänglich übernommen. 


5 | Psychotherapie

Die Therapiedauer ist abhängig von Art und Dauer der Beschwerden. In einigen Fällen können bereits wenige Sitzungen die individuelle Situation zu verbessern. In der Regel gewähren Krankenkassen einen Behandlungsumfang von 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie). Ist eine längere Behandlung notwendig und werden in der Kurzzeittherapie erste Erfolge ersichtlich, so kann im Anschluss ein Antrag auf weitere 36, insgesamt dann 60 Sitzungen (Langzeittherapie) gestellt werden.